Ergebnis einer telefonischen Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Hamburg: So lange es keine Rechtsgrundlage gibt, dass es zu digitalen Produkten immer ein gleichwertiges nicht-digitales Produkt geben muss, kann die Deutsche Bahn das Deutschlandticket tatsächlich als freiwillige Zusatzleistung zur #bahncard100 nur bei Nutzung der DB Navigator App anbieten.
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Der Anwalt führte zum Vergleich Rabatt-Apps von Supermärkten an, die traurigerweise auch legal sind.
Es ist also nicht nur unbequemer, bewusst auf eine App zu verzichten, um #Tracking zu vermeiden, die #bahncard100 ist damit faktisch ohne App 800€ im Jahr teurer.
Ich mag es noch immer nicht wahrhaben, aber offenbar ist so die Rechtslage. Zeit für ein "Gleistellungsgesetz analoges Leben".